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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Nils-Jonah Johannes Eisenhardt und Robin Stegner Community Connect für die Erbringung von Agenturleistungen.

1. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH

1. Die Begriffe „Auftrag, Agentur und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Agentur“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.

2. TERMINE, LIEFERFRISTEN

1. Die vereinbarten Zeitpunkte und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind verbindlich, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.
3. Sollte der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befinden oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist die Agentur berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich möglicher Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG

1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die dafür zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der Agentur. Soweit für eine Leistung keine Vergütung festgelegt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten oder die entsprechende Bepreisung im Angebot der Agentur. Ein Mehraufwand der Agentur, insbesondere aufgrund von Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird entsprechend den vereinbarten Stundensätzen bzw. gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur als zusätzlicher Aufwand berechnet.

2. Angebote der Agentur können durch ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers per E-Mail angenommen werden. Die Annahme gilt als erfolgt, sobald die Bestätigungs-E-Mail bei der Agentur eingegangen ist.
3. Sollten aufgrund unrichtiger, nachträglich korrigierter oder lückenhafter Angaben des Auftraggebers Arbeiten von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt oder verzögert werden müssen, trägt der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.
4. Die Agentur darf die ihr obliegenden Leistungen, ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber, auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. 

5. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Agentur freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
6. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Ebenso übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe der Arbeiten die Gewähr, dass alle verwendeten Bilder, Töne, Texte und sonstige Leistungen ohne Verletzung fremder Urheber-, Nutzungs- oder Lizenzrechte verwendet werden.

9. Fristen verlängern sich um die Dauer von Leistungshindernissen durch höhere Gewalt, Krankheit, Ausfall von Technik, Streik oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers. Eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses wird eingeräumt.

 

 

4. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

5. ABNAHME

Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk keine oder unwesentliche Mängel aufweist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Verwendung des Werks als erfolgt.

6. RECHNUNG, PREIS, ZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Agentur stellt ihre Leistungen vor Erbringung in Rechnung.
2. Unsere Rechnungen werden als PDF-Anhang dem Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt; zum Lesen des Anhangs ist ein PDF-Reader erforderlich, welcher kostenlos von der Homepage der Firma Adobe heruntergeladen werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einrichtungsgebühren unmittelbar nach Abnahme des Gewerks, bei Betriebsgebühren und Werbebudgets unmittelbar vor Start der jeweiligen neuen Betriebs- bzw. Werbebudgetperiode. 

3. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
4. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.                                             5. Wir sind berechtigt, dem säumigen Kunden jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Zahlt der Kunde trotz Mahnung nicht, übergeben wir den Vorgang zum Forderungseinzug an unseren Inkassodienstleister oder Rechtsbeistand. Kommt der Kunde der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden bis zur Begleichung aller ausstehenden Zahlungsansprüche einzustellen. Auf die Entstehung ggfs. weiterer Betriebsgebühren und Werbebudgets hat dies keinen Einfluss. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und zahlt trotz Mahnung nicht, sind wir zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Übrigen bleiben weitere Ansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Schadenersatzes sowie der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde hiervon unberührt.
6. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

7. Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Änderungswünsche, neue Inhalte, konzeptionelle Anpassungen, Beratung), werden mit einem Stundensatz von 100 € netto abgerechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

 

7. AUFWENDUNGEN

1. Jede Partei trägt die Ausgaben für Porto, Telefon, Internet und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Stundenaufwand: 100 € netto
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km.
3. Alle sonstigen Ausgaben wie Rechtsberatungskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überprüfung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

8. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/ LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Werbemitteln. Die Nutzungsrechte sind international gültig.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird die Agentur die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Die etwaigen Künstlersozialkassenbeträge sind vom Auftraggeber abzuführen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern es technisch möglich ist und nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die Agentur darf die von ihr konzipierten Werbemittel nach Freigabe durch den Auftraggeber zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Website und bei Präsentationen nutzen.
4. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
5. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen unter diesem Vertrag entstehenden Werken im Sinne des Urheberrechts im Moment von deren Entstehung an, die ausschließlichen und zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte.

9. WERBEANZEIGENMANAGER UND SOCIAL MEDIA KONTEN

1. Der Auftraggeber erteilt der Agentur Zugang zu Werbeanzeigenmanagern und Social Media Konten unter den spezifischen Bedingungen, die im Auftrag definiert sind. Die Agentur kann Inhalte posten und hat vollen Zugriff auf die Accounts.
2. Der Werbeanzeigenmanager zeigt, sofern technisch möglich, klar, welche Anzeigen von der Agentur und welche vom Auftraggeber eingestellt wurden. Diese Transparenz ist für die Zuweisung von Verantwortung und Haftung bei Fehlern wie falschen Budgetzuweisungen entscheidend. Sollte eine solche Unterscheidung technisch nicht umsetzbar sein, liegt die Haftung für jegliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten beim Auftraggeber.  
3. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Nutzung des Werbeanzeigenmanagers und der Social Media Konten, einschließlich des Postens von Inhalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vor.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.


2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

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