AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GBR mit Nils-Jonah Johannes Eisenhardt, Robin Stegner Community Connect für die
Erbringung von Agenturleistungen.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH
1. Die Begriffe „Auftrag, Agentur und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu
verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den
jeweiligen Vertragstyp, „Agentur“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet,
„Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu
zahlen hat.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit,
soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.
2. TERMINE, LIEFERFRISTEN
1. Die vereinbarten Zeitpunkte und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind
grundsätzlich bindend.
2. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die
darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber erforderliche
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.
3. Sollte der Auftraggeber sich im Annahmeverzug befinden oder seine
Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist die Agentur berechtigt, den daraus
entstandenen Schaden einschließlich möglicher Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die dafür zu zahlende Vergütung
ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot der Agentur. Soweit für
eine Leistung keine Vergütung festgelegt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der
Beauftragung gültigen Preislisten oder die entsprechende Bepreisung im Angebot
der Agentur. Ein Mehraufwand der Agentur, insbesondere aufgrund von Änderungs-
oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird entsprechend den vereinbarten
Stundensätzen bzw. gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten
der Agentur als zusätzlicher Aufwand berechnet.
2. Angebote der Agentur können durch ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers per E-
Mail angenommen werden. Die Annahme gilt als erfolgt, sobald die Bestätigungs-E-Mail bei
der Agentur eingegangen ist.
3. Sollten aufgrund unrichtiger, nachträglich korrigierter oder lückenhafter Angaben
des Auftraggebers Arbeiten von der Agentur ganz oder teilweise wiederholt oder
verzögert werden müssen, trägt der Auftraggeber den daraus entstehenden
Schaden, sofern er diesen zu vertreten hat.
4. Die Agentur darf die ihr obliegenden Leistungen, ohne vorherige Abstimmung mit
dem Auftraggeber, auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
5. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Agentur
freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Agentur zwischen den
Vertragspartnern § 649 BGB.
6. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom
Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen
des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen der Agentur sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie
nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz),
sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Agentur ist nicht
verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von
Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Agentur dem Kunden alle Entwürfe vor
der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten
die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Ebenso
übernimmt der Auftraggeber mit der Freigabe der Arbeiten die Gewähr, dass alle
verwendeten Bilder, Töne, Texte und sonstige Leistungen ohne Verletzung fremder
Urheber-, Nutzungs-oder Lizenzrechte verwendet werden.
4. HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG
1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12
Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht)
verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur
sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus
unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte
Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für
Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche
die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als
Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
5. ABNAHME
Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares
Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk
keine oder unwesentliche Mängel aufweist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie
nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird,
vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in
angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme
vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Verwendung des Werks
als erfolgt.
6. RECHNUNG, PREIS, ZAHLUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Agentur stellt ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
2. Unsere Rechnungen werden als PDF-Anhang dem Kunden per E-Mail an die vom
Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt; zum Lesen des Anhangs ist ein
PDF-Reader erforderlich, welcher kostenlos von der Homepage der Firma Adobe
heruntergeladen werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt bei
Einrichtungsgebühren unmittelbar nach Abnahme des Gewerks, bei
Betriebsgebühren und Werbebudgets unmittelbar vor Start der jeweiligen neuen
Betriebs- bzw. Werbebudgetperiode. Bei einer Firmenwebsite werden 50% der
Erstellungsgebühren nach der ersten Abstimmung (Detailgespräch) fällig, der Rest
wird unmittelbar nach Abnahme des Gewerks in Rechnung gestellt.
3. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
4. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben.
5. Wir sind berechtigt, dem säumigen Kunden jeweils eine Mahngebühr in Höhe von
5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Zahlt der Kunde trotz Mahnung
nicht, übergeben wir den Vorgang zum Forderungseinzug an unseren
Inkassodienstleister oder Rechtsbeistand. Kommt der Kunde der Zahlung in Verzug,
sind wir berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden bis zur Begleichung aller
ausstehenden Zahlungsansprüche einzustellen. Auf die Entstehung ggfs. weiterer
Betriebsgebühren und Werbebudgets hat dies keinen Einfluss. Kommt der Kunde
mit der Zahlung in Verzug und zahlt trotz Mahnung nicht, sind wir zur fristlosen
außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Übrigen
bleiben weitere Ansprüche, insbesondere wegen Verzugs, Schadenersatzes sowie
der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde hiervon unberührt.
6. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der
Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
7. AUFWENDUNGEN
1. Jede Partei trägt die Ausgaben für Porto, Telefon, Internet und Fax, die ihr aus
dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km.
3. Alle sonstigen Ausgaben wie Rechtsberatungskosten, Kurierkosten,
Transportkosten zur Vorbereitung und Überprüfung von Werbemittelproduktionen
sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden,
werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.
8. URHEBERRECHTLICHE NUTZUNGSRECHTE/LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der
Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck
erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Werbemitteln. Die
Nutzungsrechte sind international gültig.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Agentur
Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte)
oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird die
Agentur die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers einholen. Die etwaigen Künstlersozialkassenbeträge sind vom
Auftraggeber abzuführen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene
Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern es
technisch möglich ist und nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart
wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32a UrhG gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Die Agentur darf die von ihr konzipierten Werbemittel nach Freigabe durch den
Auftraggeber zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Website und bei
Präsentationen nutzen.
4. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe
bleiben bei der Agentur. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Agentur, die
nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts,
sind.
5. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen unter diesem
Vertrag entstehenden Werken im Sinne des Urheberrechts im Moment von deren
Entstehung an, die ausschließlichen und zeitlich, inhaltlich und räumlich
unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte.
9. WERBEANZEIGENMANAGER UND SOCIAL MEDIA KONTEN
1. Der Auftraggeber erteilt der Agentur Zugang zu den Werbeanzeigemanagern und
Social Media Konten unter den spezifischen Bedingungen, die im Auftrag definiert
sind. Die Agentur kann Inhalte posten und hat vollen Zugriff auf die Accounts.
2. Der Werbeanzeigemanager zeigt, sofern technisch möglich, klar, welche
Anzeigen von der Agentur und welche vom Auftraggeber eingestellt wurden. Diese
Transparenz ist für die Zuweisung von Verantwortung und Haftung bei Fehlern wie
falschen Budgetzuweisungen entscheidend. Sollte eine solche Unterscheidung
technisch nicht umsetzbar sein, liegt die Haftung für jegliche Fehler oder
Unregelmäßigkeiten beim Auftraggeber.
3. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen des
Auftraggebers im Zusammenhang mit der Nutzung des Werbeanzeigemanagers und
der Social Media Konten, einschließlich des Postens von Inhalten, es sei denn, es
liegt eine ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers vor.
10. BESPRECHUNGSBERICHTE
Die Agentur übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit
dem Auftraggeber Besprechungsberichte. Diese Besprechungsberichte sind als
rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten
bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren fünf Arbeitstagen in
Textform widersprochen wird.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von
Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer
tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem
Vertrag.
2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des deutschen Internationalen Privatrechts.